Ich untersuche in meiner Forschung die menschliche Nutzung der natürlichen Ressourcen aus der Perspektive der Ethik und Gerechtigkeit. Der Begriff des Anthropozäns spielt eine wichtige Rolle für die Überlegungen, wie wir die rechtlichen und politischen Institutionen, die die Nutzung der Ressourcen determinieren – inklusive Eigentum, Eigentumsrechte, und territoriale Rechte der Staaten – umdenken und neu denken können, sodass eine gerechtere Nutzung der natürlichen Ressourcen möglich ist.
Den Begriff des Anthropozäns verstehe ich im doppelten Sinne. Zum einen lässt sich das Anthropozän als ein deskriptiver Begriff verstehen und verwenden. Diese Bedeutung folgt aus dem Vorschlag zur Benennung einer neuen geologischen Epoche, die durch weitreichende menschliche Eingriffe in die Ökosysteme der Erde eingeleitet wurde. Anthropozän ist ein Zeitalter, in dem es nicht mehr möglich ist, eine klare Unterscheidung zwischen natürlicher und menschlicher Umwelt aufrechtzuerhalten, da die Menschheit und ihre Aktivitäten zu den wichtigsten Einflussfaktoren auf die biologischen, geologischen und atmosphärischen Prozesse auf der Erde geworden sind. Anthropozän lässt sich aber auch als ein kritischer Begriff versehen. Diese Bedeutung folgt aus der Anerkennung, dass der Einfluss der Menschen die biophysikalischen Systeme und Umweltsysteme der Erde nicht nur verändert; der Einfluss treibt sie über ihre Grenzen hinaus – die Grenzen, die ihr stabiles Funktionieren und ihre Unterstützung für die menschliche Gesellschaft definieren.
In diesem Zusammenhang kann man den schwedischen Umweltforscher Johan Röckstrom und sein Konzept „planetare Grenzen“ erwähnen (Rockström 2009). Planetare Grenzen sind Schwellen mehrerer wichtiger Umweltsysteme, jenseits derer diese Systeme aufhören, die moderne Gesellschaft zu unterstützen. Klimawandel, die Rate des Biodiversitätsverlusts, der Abbau der stratosphärischen Ozonschicht, die Ozeanversauerung, der Stickstoff- und Phosphorkreislauf, die globale Süßwassernutzung, die Landnutzungsänderungen, die atmosphärische Aerosolbelastung und chemische Verschmutzung sind die wichtigsten kritischen Umweltsysteme. Aus dieser Perspektive ist das Anthropozän nicht nur eine neue Epoche, sondern auch eine Krise der Erdsysteme – Erdsysteme verlieren an Stabilität, brechen zusammen, sichern nicht mehr die Bedingungen, die das Leben auf der Erde in der bisherigen Art und Weise unterstützen. Der Verlust der Biodiversität und die Klimakrise sind die akutesten Auswirkungen, die diese Grenzen sprengen (Steffen at al 2015).
Politische Theorie und Gerechtigkeitsphilosophie im Anthropozän
Was folgt für aus dem kritischen Begriff des Anthropozäns für die politische Theorie und die Theorie der Gerechtigkeit, die sich mit menschlicher Nutzung der natürlichen Ressourcen auseinandersetzt? Meiner Meinung nach, müssen in beiden Bereichen die grundlegenden Voraussetzungen durchdacht werden.
Was die Moralphilosophie anbelangt, geht es um den privilegierten Status des Menschen und seine Interessen und Bedürfnisse. Moderne westliche Moralphilosophie baut auf einem anthropozentrischen Speziesismus auf. Der Begriff des Speziesismus wurde von Richard D. Ryder geprägt (Ryder 1989). Er ist der Ansicht, dass menschliche Interessen nicht nur moralisch bedeutsam sind, sondern auch einen privilegierten Status haben – dass die Menschen eine privilegierte Spezies sind und dass ihre Interessen immer Vorrang haben. Wie Anna Grear argumentiert, liegt diesem anthropozentrischen Speziesismus die dualistische Ontologie der westlichen Philosophie zugrunde und ist die Basis für eine Reihe von binären Konstruktionen – Kultur/Natur, Mensch/Tier, rational/irrational, Subjekt/Objekt. Diese dualistische Ontologie rechtfertigt eine grundlegend asymmetrische Beziehung zwischen einem privilegierten menschlichen Subjekt auf der einen Seite und einem verfügbaren nicht-menschlichen Objekt auf der anderen Seite (Grear 2018: 131). Diese Asymmetrie ist auch in die normative Struktur des Rechts eingebettet, insbesondere in die Institution des Eigentums. James Penner konstatiert, dass die Asymmetrie ein grundlegender Aspekt der Eigentumsbeziehung zwischen dem menschlichen Subjekt und dem nichtmenschlichen Objekt ist, denn die Eigentumsrechte autorisieren menschliche Subjekte, über die nichtmenschliche natürliche Welt mehr oder weniger uneingeschränkt zu verfügen (Penner 1997: 78).
Wenn wir sowohl die deskriptive als auch die kritische Prämisse des Anthropozäns akzeptieren, müssen wir den privilegierten moralischen Status der Menschen und die daraus resultierende asymmetrische instrumentelle Beziehung zur natürlichen Welt überdenken – ablehnen sogar. Wie? Eine der wichtigsten Änderungen wäre, dass wir die Moral, die Handlungsfähigkeit, die Interessen und damit den Kreis des Rechts auf nichtmenschliche Anspruchsberechtigte erweitern – Tiere, Natur, Ökosysteme und andere nichtmenschliche Wesen. In letzter Zeit hat es viele theoretische Argumente und erfolgreiche Versuche in der Praxis gegeben, rechtlich geschützte Interessen auf nichtmenschliche Wesen, insbesondere Tiere und Natur, auszudehnen.[1] Wie diese Diskurse und Rechtsbewegungen andeuten, ist es nicht länger möglich, die nichtmenschlichen Entitäten, einschließlich der endlichen und zerbrechlichen natürlichen Systeme und Ressourcen der Erde, unkritisch als Objekte unbegrenzter und ausschließlicher menschlicher Ansprüche zu behandeln.
Was die Verteilungsgerechtigkeit anbelangt, müssen hier wesentliche Einschränkungen zur Nachhaltigkeit in die Theorie der Gerechtigkeit integriert werden. Bisher wurden natürliche Ressourcen in der politischen Theorie hauptsächlich unter Verteilungsgesichtspunkten betrachtet. Politische Theorie hat gefragt, wie Ressourcen fair und gerecht verteilt werden können – nach welchen inhaltlichen Prinzipien – ohne zu fragen, was den menschlichen Anspruch generell einschränkt. Das Anthropozän ist ein zwingender Grund, eine Konzeption strengerer Beschränkungen zu entwickeln, die den menschlichen Anspruch auf die Natur und ihre Ressourcen einschränkt. Das heißt, wie Simon Caney argumentiert (Caney 2012), dass eine Theorie der Verteilungsgerechtigkeit erstmal prüfen muss, ob ihre Prinzipien Anforderungen an die Natur stellen, die tatsächlich erfüllt werden können. Eine Theorie der Ressourcengerechtigkeit muss also innerhalb einer strengen „Nachhaltigkeitsbeschränkung“ operieren. Ein Beispiel stellen die Menschenrechte dar. Menschenrechte – zum Beispiel das Recht auf Entwicklung oder andere sozio-ökonomische Menschenrechte – können nicht einfach eine unbegrenzte Förderung fossiler Brennstoffe rechtfertigen, da dieser Anspruch im Widerspruch zur Forderung, Emissionen drastisch zu reduzieren und die Erwärmung unter 1,5° C zu halten, steht.
Fazit: Die Akzeptanz des Begriffs des Anthropozäns stellt eine Gelegenheit für die politische Theorie dar, den privilegierten moralischen Status der Menschen und deren Bedürfnisse zu problematisieren und die Rechte, Bedürfnisse und Interessen nichtmenschlicher Wesenheiten und Lebensformen anzuerkennen, und die asymmetrischen und unbegrenzten Ansprüche der Menschen auf natürliche Welt zu limitieren – erst dann ist süber eine faire Verteilung zu diskutieren.
Literatur:
Caney, Simon. “Just Emissions,” Philosophy & Public Affairs, vol. 40, no. 1, 2012, p. 293.
Grear, Anna. “Human rights and New Horizons? Thoughts toward a New Juridical Ontology,” Science, Technology & Human Values, vol. 43, no. 1 (2018): p. 131.
Rockström Johan et al. “Planetary Boundaries: Exploring the Safe Operating Space for Humanity,” Ecology and Society, vol. 14, no. 2, art. 32, 2009.
Ryder, Richard D. Animal Revolution: Changing Attitudes Toward Speciesism, Oxford: Basil Blackwell, 1989
Singer, Peter. “All Animals are Equal”, Philosophic Exchange, vol. 5, no. 1, art. 6, 1974, pp. 103-116). Steffen, Will et al. “Planetary Boundaries: Guiding human development on a changing planet,” Science, vol. 347, no. 6223 (2015): pp. 736-748.
[1] Es wird zunehmend rechtlich anerkannt, dass die Natur Rechte hat und dass diese Rechte notwendig sind, um natürliche Ökosysteme vor menschlichen Aktivitäten zu schützen, die sie beschädigen oder zerstören können. Das Konzept der Rechte und Rechtspersönlichkeit der Natur wurde bereits auf vielfältige Weise vorgeschlagen, von rechtlich durchsetzbaren Verfassungsrechten oder Erklärungen der Rechtspersönlichkeit bestimmter Ökosysteme bis hin zur Artikulation von „biotischen Rechten“, basierend auf der Idee, dass Ökosysteme Rechte erhalten müssen, ihre Integrität, die Fähigkeit, sich selbst wiederherzustellen, und ihre Unterstützung für lebende Arten und natürliche Kreisläufe erhalten zu können.